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   OLG Hamm, 05.07.2006 - 11 W 73/05   

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https://dejure.org/2006,10700
OLG Hamm, 05.07.2006 - 11 W 73/05 (https://dejure.org/2006,10700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2006 - 11 W 73/05 (https://dejure.org/2006,10700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 11 W 73/05 (https://dejure.org/2006,10700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Unterbringung in einem gemeinschaftlichen Haftraum in einer Justizvollzugsanstalt; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch wegen der Verletzung des allgemeinen ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Schmerzensgeldzahlung wegen rechtswidriger Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum in der JVA [Haftraumüberbelegung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2006 - 11 W 73/05
    Bedeutung bei der Beurteilung dieser Frage erlangen neben der Intensität des Eingriffes auch der Anlass und der Beweggrund des Handelnden, der Grad des Verschuldens und etwaige beim Opfer eingetretene physische oder psychische Folgen und andere in der Person des Opfers liegende Besonderheiten (vgl. BGH NJW 2005, 58, 59).
  • OLG Celle, 16.09.2002 - 16 W 47/02

    Schmerzensgeld wegen einer die Menschenwürde verletzenden Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2006 - 11 W 73/05
    Die vom Antragsteller begehrte Geldentschädigung in Höhe von 100, 00 EUR pro Tag erscheint unter Berücksichtigung seines zum Teil noch aufklärungsbedürftigen Vorbringens nicht von vornherein unangemessen (vgl. dazu OLG Celle NJW 2003, 2463, 2464).
  • LG Heidelberg, 24.09.2012 - 1 O 96/11

    Amtshaftung des Landes Baden-Württemberg: Geldentschädigung bei Unterbringung

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle regelmäßig angenommen, wenn die gemeinschaftliche Unterbringung etwa einen Monat andauert (OLG Hamm, Urteil vom 05.07.2006, Az. 11 W 73/05; OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, Az: 1 U 43 /04; zustimmend BVerfG a.a.O. Rz. 31).
  • LG Detmold, 02.11.2006 - 9 O 629/05

    Menschenwürdige Unterbringung in einem mit zwei bzw. vier Personen belegten

    Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden, vom Grad seines Verschuldens sowie davon, in welche geschützte Sphäre der Eingriff stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 2005, 58/59, OLG Hamm, Beschluss vom 5.7.2005, 11 W 73/05).
  • LG Bielefeld, 25.01.2008 - 2 O 351/07

    Amtshaftung wegen gemeinschaftlicher Unterbringung mit bis zu fünf weiteren

    Dieser rechtlichen Beurteilung hat sich das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 05.07.2006 - 11 W 73/05 - angeschlossen.
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